09/05/2023

Arbeitsdekret 2023: Die Neuigkeiten

Das Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 48/2023) über dringende Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und zum Zugang zur Arbeitswelt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 5. Mai in Kraft.

Die eingeführten Neuerungen betreffen verschiedene Bereiche; hier listen wir einige der wichtigsten Themen auf:

• Einführung des Inklusionszuschusses - “Assegno d’inclusione” (ab 1. Januar 2024), der nach seiner vollständigen Umsetzung die derzeitige Rolle des Bürgergeldes - “reddito di cittadinanza” (welcher umgestaltet wird) übernehmen wird;
• Erleichterungen der zu erteilenden Informationen gemäß dem sogenannten Transparenzdekretes;
• Anreize für die Beschäftigung von Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen;
• Überarbeitung der Vorschriften über die Begründungen für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen;
• Maßnahmen zur Verringerung des Steuerkeils und zugunsten des Welfare, wie die Anhebung des Schwellenwerts für Fringe benefits auf € 3.000 für das Jahr 2023 für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern;
• Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz und Verstärkung der Kontrolltätigkeit.

Einige der eingeführten Änderungen sind sofort anwendbar, während andere erst ab 2024 gelten werden.

 In den kommenden Tagen werden wir einige der eingeführten Maßnahmen vertiefen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Bereichsleiterin BLE und Arbeitsrechtberaterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

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