21/09/2022

Brandschutzregister 3/4: Die jährlichen Selbstkontrollen

Ab 4. Oktober gelten neue Regeln für Südtirols Betriebe

Die Kontrollen, die jährlich durchzuführen sind, aber zu denen es keine Experten braucht stehen im Mittelpunkt des 3. Fachbeitrages über die Neuerungen zum Brandschutzregister. Die hds Servicegenossenschaft informiert in 4 Fachbeiträgen über alle Neuerungen, um die Regeln des neuen Ministerialdekrets bis zum In Kraft treten des neuen Gesetzes, am 4. Oktober, im Griff zu behalten.

Folgende jährlichen Selbstkontrollen sind zu beachten:
  • Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers/Verbandskasten und das Verfallsdatum der Produkte kontrollieren
  • Funktionsfähigkeit der Belüftung in den Toiletten und Bädern (natürlich oder künstlich)
  • Tragbare Leitern:
  • Stabilität und die Sicherheitseinrichtungen überprüfen (Antirutschvorrichtungen an den Stehern, stabile und rutschsichere Sprossen, Ketten oder andere Öffnungsbegrenzer bei Bockleitern)
  • Zustand der Fußböden, der Brüstungen und Handläufe, sowie der Fenster und Fensterrahmen
  • Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen (Schaltleisten, Lichtschranken) der mechanisch betriebenen Türen (automatische Türen, Motor betriebene Gitter) und des gelben Blinklichtes bei Motor betriebenen Gittern. Unversehrtheit der Türen und Motor betriebenen Gitter
  • Ständiger Zugang zu allen Lokalen – klar und deutliche Beschriftung und leichte Auffindbarkeit der Schlüssel (auch des Heizraumes, des Kastens mit dem Absperrhebel für die Brennstoffzufuhr und des Maschinenraumes der Aufzugsanlage)
  • Vorhandensein, Zustand und Sichtbarkeit der Sicherheitshinweisschilder
  • Vorhandensein und Zustand der Beschilderung „Stromschlaggefahr“ und „Zugangsverbot für Unbefugte“ an den Elektrokästen
  • Richtige Beschriftung der Schaltgeräte (im Inneren der Elektrokästen)
  • Überprüfung der Wandbefestigung und Stabilität: Einrichtungsgegenstände wie z.B. Regale, Schränke, Spiegel, usw., müssen stabil und fest an der Wand verankert sein.

Kontrollieren Sie, ob folgende Punkte auch für Ihren Betrieb zutreffen:
  • Zustand der rutschhemmenden Vorrichtungen auf den Treppen (sofern vorgesehen)
  • Aufzug: Vorhandensein und Zustand der Beschilderung zwecks Benutzungsverbot bei Brandfall in der Nähe der Aufzugstüren (auf jedem Stockwerk)
  • Verwendung und Lagerung brennbarer Gase:
  • Die korrekte Lagerung der Gasflaschen (außerhalb des Gebäudes in geeignetem, belüfteten Metallschrank) kontrollieren
  • Das Vorhandensein und den Zustand der notwendigen Sicherheitsbeschilderung in der Nähe der Gasflaschen überprüfen (Brandgefahr, Rauchverbot u. Verbot freie Feuerquellen zu verwenden, sowie Zutrittsverbot für Unbefugte)
  • Den Zustand und die Sicherheit der Gasventile und deren Sicherheitskennzeichnung kontrollieren
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

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