Mitgliedsunternehmen des hds, die ihre nicht gefährlichen Abfälle oder den Hausmüll zu den Recyclinghöfen oder anderen öffentlichen Sammelstellen transportiert haben, waren bis heute von der Eintragung in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe (Kategorie 2bis) befreit. Seit heuer gilt aufgrund einiger gesetzlichen Neuerungen
diese Ausnahmeregelung nicht mehr für Transporte der Betriebe, die die Abfälle direkt bei einem autorisierten Entsorgungsunternehmen abgeben, wie es z.B. die Firma Santini ist. Die Befreiung bleibt hingegen für alle Unternehmen aufrecht, die ihre Abfälle direkt zum Recyclinghof führen. In diesem Fall sind jedoch die Regeln und maximalen Mengen der Recyclinghöfe zu beachten.
Die Befreiung ist dank eines Abkommens zwischen den Wirtschaftsverbänden, dem Gemeindenverband und der Autonomen Provinz Bozen möglich. Mitglieder müssen beim Transport den personalisierten hds-Transportausweis (Abfallvignette) zur eindeutigen Identifizierung des Unternehmens mitführen, der ihnen vom Verband in digitaler Version zugeschickt wird.
Was Unternehmen beim Transport ihrer Abfälle noch wissen sollten:
- Transport von nicht gefährlichen Abfällen außerhalb der Autonomen Provinz Bozen
Wenn ein Unternehmen, unabhängig von dessen Tätigkeit, außerhalb der Autonomen Provinz Bozen transportiert, muss es in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen sein.
- Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Gefährliche Abfälle werden nur von autorisierten Unternehmen transportiert, welche ebenfalls in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen sein müssen.
- Abkommen bei größeren Gemeinden
Während kleinere Gemeinde für die Annahme des Mülls keine weiteren Formalitäten verlangen, sind bei größeren Gemeinden die Unternehmer verpflichtet, einmalig eigene Anträge/Konventionen zu unterschreiben.