18/12/2024

Fringe Benefits: mögliche Änderungen für Firmenwagen

Im Entwurf des Finanzgesetzes 2025, das bis Ende Dezember verabschiedet werden soll, ist eine Änderung der Regelungen zur Bestimmung des sogenannten "Fringe Benefit" für Fahrzeuge vorgesehen, die den Mitarbeitern zur gemischten Nutzung (dienstlich und privat) überlassen werden.

Die neuen Regelungen zur Berechnung des Fringe Benefits gelten für Fahrzeuge:
  • die neu zugelassen werden;
  • die ab dem 1. Januar 2025 im Rahmen von neuen Verträgen den Mitarbeitern zur gemischten Nutzung überlassen werden.
In diesen Fällen variiert der Prozentsatz, der auf die pauschale Strecke von 15.000 km angewandt wird, je nach Antriebsart des neu zugelassenen Fahrzeugs wie folgt:

Antriebsart des Fahrzeugs  Anwendbarer Prozentsatz
Ausschließlich bateriebetreibene Elektrofahrzeuge 10%
Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge  20%
Andere Antriebsarten 50%

Für Fahrzeuge, die nicht unter diese neue Regelung fallen, gelten weiterhin die derzeitigen Bestimmungen. Bei diesen Fahrzeugen wird der Prozentsatz für die pauschale Strecke von 15.000 km anhand der CO2-Emissionen des Fahrzeugs ermittelt.

Die neuen Regelungen werden voraussichtlich eine höhere Steuerlast für künftige Fahrzeugzuweisungen bedeuten, die nicht in die begünstigten Kategorien fallen (ausgenommen wären auch nicht plug-in-fähige Hybrid-Elektrofahrzeuge).

Noch gravierendere Folgen könnten eintreten, wenn im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes keine Klausel eingeführt wird, die die Anwendung der aktuell geltenden Regelungen für Fahrzeuge gewährleistet, die Mitarbeitern bis zum 31. Dezember 2024 zur gemischten Nutzung überlassen wurden.

Für Fahrzeugzuweisungen, die vor dem 1. Januar 2025 erfolgen, werden die allgemeinen Prinzipien gelten, ohne die Möglichkeit, eine pauschale Berechnung auf Basis der ACI-Tarife zu nutzen: Das zu versteuernde Entgelt würde in diesem Fall der privaten Nutzung des Fahrzeugs entsprechen und sich aus dem vom Arbeitgeber gezahlten Leasing- oder Mietpreis ergeben, zuzüglich eventueller weiterer Kosten (z. B. Kraftstoff). Davon wäre die Kilometerpauschale abzuziehen, die auf Grundlage der ACI-Tarife berechnet und mit den im Interesse des Arbeitgebers zurückgelegten Kilometern multipliziert wird – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeinde, in der sich der Arbeitsort befindet.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

23/01/2025

Weitere Aufschübe

Die Pflicht für Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Italien Versicherungen abzuschließen, die Schäden durch Naturkatastrophen abdecken wurde auf den 31. März 2025 verschoben. Siehe auch den entsprechenden
 
 

21/01/2025

Medizinische Leistungen: Verbot der elektronischen Rechnungsstellung

Für die im Bereich der Medizin/Sanität tätigen Unternehmen wird bis zum 31.03.2025 das Verbot elektronische Rechnungen für medizinische Leistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen verlängert. Für solche Leistungen müssen ...
 
 

20/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: andere Neuheiten

Unter anderem erhöht das Haushaltsgesetz den Steuersatz auf Gewinne aus Kryptowährungen von 26 auf 33 Prozent, erweitert die Verpflichtung für Verwalter von Unternehmen, welche die Form einer Gesellschaft aufweisen, ihre PEC bei der Handelskammer zu ...
 
 

15/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: Die Videoserie

Unsere Steuerexperten stellen Ihnen das neue Haushaltsgesetz und die wichtigsten Steueränderungen für 2025 in einer Reihe von Videos vor. Die informativen Videos geben einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen, die unserer Erfahrung ...
 
 
 
Kontaktiere uns