29/06/2023

Fristverlängerung für die Zahlungen der Steuererklärung

Das MEF sieht die Verlängerung der Frist für die Zahlungen der entsprechenden Steuern (Einkommenssteuer, IRAP- und Mehrwertsteuer) vom 30. Juni auf den 20. Juli für jene Steuerpflichtigen, welche in den Anwendungsbereich der Branchenrichtwerte („ISA“) fallen oder die so genannte Pauschalbesteuerung („regime forfetario“) anwenden, vor.

Stattdessen bleibt die Frist bis zum 31. Juli 2023 (der 30. Juli fällt auf einen Sonntag) für die Zahlung mit einem Aufschlag von 0,4 % als Verzugszinsen unverändert; die in den Vorjahren genehmigten Verlängerungen sahen auch eine Fristverlängerung für die Zahlungen mit Aufschlag vor.

Die Verlängerung gilt für Personen, welche beide folgende Bedingungen erfüllen:
  • Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, welche in den Anwendungsbereich der Branchenrichtwerte („ISA“) fällt;
  • Erklärung von Erträgen oder anderen Einkünften, welche Euro 5.164.569 nicht übersteigen.
Von der Verlängerung betroffen sind auch Steuerpflichtige:
  • welche das Pauschalbesteuerungssystem „regime forfettario“ anwenden (Gesetz 190/2014);
  • welche das Pauschalbesteuerungssystem „contribuenti minimi“ anwenden (Gesetzesdekret 98/2011);
  • welche einen Ausschlussgrund der Branchenrichtwerte („ISA“) aufweisen;
  • Gesellschafter von Gesellschaften, Vereine und Unternehmen, welche in den Anwendungsbereich der Branchenrichtwerte („ISA“) fallen;
  • welche für die Transparenzregelung, laut Artikel 5, 115 und 116 des TUIR, optiert haben.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/06/2025

IRAP-Reduzierung: Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung

Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
 
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 
Kontaktiere uns