21/08/2024

INPS-Gutschriften durch Ausgleichszahlungen - Anordnungen abgewartet

Das INPS hat auf die Aufforderung, um Klärung des Zeitpunktes des Inkrafttretens der eingeführten Vorschriften, durch das Haushaltsgesetz 2024 (Möglichkeit der Verrechnung mittels F24 erst nach Einreichung der Erklärungen für den Beitragszeitraum, aus dem die Gutschrift hervorgeht), bestätigt, dass die Verrechnung von Beitragsgutschriften weiterhin mittels Modell F24 erfolgen kann. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Anwendungsmodalitäten werden durch besondere Bestimmungen der Agentur der Einnahmen, INPS und INAIL festgelegt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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