21/03/2024

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2024

Für das Jahr 2024 gelten folgende Beitragssätze für Freiberufler, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind:
  • 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind und nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen oder als Rentner versichert sind;
  • 24,00% für jene, die eine Rente beziehen oder bei anderen obligatorischen Rentenkassen versichert sind;

Mitarbeiter und gleichgestellte Personen:
  • 35,03% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
  • 33,72% für Personen, welche nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für welche der Zusatzbeitrag DIS-COLL nicht gilt;
  • 24,00% für Personen mit einer Rente oder einer anderen obligatorischen Rentenkasse.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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