09/08/2022
Übergangsregelung für Dividenden vor 2018: Fälligkeit am 31. Dezember 2022
Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich klargestellt, dass die Übergangsregelung nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Dividende innerhalb 31. Dezember 2022 beschlossen und ausgezahlt wird. Gewinnausschüttungen welche bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen, aber nicht ausgezahlt werden, werden mit der Quellensteuer in Höhe von 26% besteuert. Es gilt zu beachten, dass die Ausschüttung von älteren Gewinnen zu einer Neuberechnung der im Jahr 2021 beanspruchten ,,Super-ACE“ führen könnte.