01/06/2022

Anti-Geldwäsche, das Register der effektiven wirtschaftlichen Eigentümer

Die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sehen vor, dass in einem speziellen Abschnitt des Handelsregisters Informationen über den effektiven wirtschaftlichen Eigentümer der folgenden Einrichtungen eingetragen werden:
  • Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (GmbH, SPA, SAPA und Genossenschaften);
  • Rechtspersönlichkeiten, die im spezifischen Register laut DPR 361/2000 eingetragen werden müssen (Stiftungen, Vereine und andere private Einrichtungen) sowie Trusts.

Der Termin für die Übermittlung der (ersten) Mitteilung steht noch nicht fest: Die Durchführungsbestimmungen sehen die Übermittlung der Informationen an das zuständige Handelsregister mittels "ComUnica" vor. Die technischen Modalitäten müssen erst geschaffen werden. Bis zum 8. August 2022 wird ein neues Dekret über die Funktionsfähigkeit des Systems zur Übermittlung von Daten/Informationen verabschiedet - innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung dieses Dekrets müssen die betreffenden Mitteilungen versendet werden.
Neben der ersten Meldung ist auch noch eine Meldung zur Abänderung von Daten und eine jährliche Bestätigung der bereits gemeldeten Daten vorgesehen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
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