18/01/2024

Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für berufstätige Mütter

Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die Mütter von drei oder mehr Kindern sind, sind vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2026 zu 100 % von den Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherungsbeiträgen befreit, und zwar bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind 18 Jahre alt wird. Dies gilt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3.000 Euro, der auf eine monatliche Basis aufgeteilt wird.

Diese Befreiung wird versuchsweise auch für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2024 für Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gewährt, die Mütter von zwei Kindern sind, und zwar bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.

Bis zur notwendigen Klärung und Veröffentlichung eines Rundschreibens der NISF/Inps ist diese Befreiung noch nicht anwendbar.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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