18/01/2024
Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für berufstätige Mütter
Diese Befreiung wird versuchsweise auch für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2024 für Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gewährt, die Mütter von zwei Kindern sind, und zwar bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.
Bis zur notwendigen Klärung und Veröffentlichung eines Rundschreibens der NISF/Inps ist diese Befreiung noch nicht anwendbar.