10/11/2025

Beihilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen

Die Südtiroler Landesregierung hat die neuen Richtlinien zur Vergabe von Investitionsbeihilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen für das Jahr 2026 beschlossen (siehe am Ende dieser Seite unter Downloads). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der lokalen Wirtschaft gezielt zu stärken.

Insgesamt stehen 5 Millionen Euro zur Verfügung, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben werden. Diese werden wie folgt aufgeteilt:

• 2.100.000 Euro für die Rangliste der Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten aus den Sektoren Handwerk und Industrie.
• 2.100.000 Euro für die Rangliste der Unternehmen mit mindestens 10 und weniger als 50 Beschäftigten aus den Sektoren Handwerk und Industrie.
• 800.000 Euro für die Rangliste der Unternehmen aus den Sektoren Handel und Dienstleistungen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, die in Südtirol wirtschaftlich tätig sind. Auch Freiberufler*innen und Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Frauenunternehmen, innovative Start-ups sowie neue Unternehmen werden besonders berücksichtigt und erhalten zusätzliche Punkte im Auswahlverfahren.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. Maschinen, Hardware, Software, Arbeitsfahrzeuge, Geräte und spezielle Transportmittel. Die Investitionen müssen sich direkt auf Betriebsstätten in Südtirol beziehen und im Jahr 2026 getätigt werden. Die Mindestinvestition beträgt 15.000 Euro, die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Verlustbeitrag in Höhe von 20% der zulässigen Kosten.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt nach einem transparenten Punktesystem. Kriterien sind u.a. Innovationsgrad, Nachhaltigkeit, Lage und besondere Qualifikationen.
Beispielsweise werden Punkte zugewiesen für die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit in Vierteln oder peripheren Zonen, die keine historischen oder städtischen Zentren umfassen, von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern oder für Handelsbetriebe, die einen „Nahversorgungsdienst“ vorsehen.

Es werden drei Ranglisten erstellt: für Kleinstunternehmen (<10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (10–49 Beschäftigte) sowie für Unternehmen aus Handel und Dienstleistungen. Die Ranglisten werden ab Mai 2026 veröffentlicht.

Wichtige Fristen und Antragstellung:
Die Anträge können vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens und ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Pro Unternehmen ist nur ein Antrag zulässig.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Franz Josef Dorfmann

Betriebsberatung
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 424
E-Mail:
 
 
 
 
 

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