16/11/2022

Beiträge „de minimis“ 2018: Einladungen zur freiwilligen Berichtigung

Die Agentur der Einnahmen versendet aktuell Mitteilungen über die Nichteintragung der Veröffentlichungspflicht der erhaltenen staatlichen Beihilfen und der "De-minimis“ Beihilfen im Register RNA (Nationales Register für staatliche Beihilfen), SIAN (Nationales Informationssystem für die Landwirtschaft), SIPA (Italienisches Fischerei- und Aquakultursystem) oder den Steuererklärungen, IRAP-Erklärungen und im Modell 770 für den Steuerzeitraum 2018.

Die Steuerpflichtigen erhalten mittels PEC oder mittels Post die Mitteilung mit den Daten der Unstimmigkeiten. Diese Mitteilung kann auch im Steuerpostfach „cassetto fiscale“ des Betroffenen, unter dem Bereich „L‘ Agenzia scrive“ – „Comunicazioni relative all‘ invito alla compliance“, eingesehen werden.

Im Anschluss an die Mitteilung kann der Steuerpflichtige seine Situation berichtigen, indem er eine ergänzende Erklärung mit den korrekten Daten einreicht. In diesem Fall wird eine Strafe fällig, die jedoch in den Genuss des "ravvedimento operoso" kommt, wenn das Versäumnis auf einen Fehler beim Ausfüllen der Felder der Steuererklärung zurückzuführen ist; wurde die „De-minimis“ Beihilfe unrechtmäßig verwendet, muss der Beitrag samt Sanktionen und Zinsen zurückgezahlt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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