19/05/2023

Bonus öffentliche Verkehrsmittel 2023

Rückerstattet werden 100% der Ausgaben für den Erwerb von Abonnements für lokale, regionale und interregionale öffentliche Verkehrsdienste oder für nationale Eisenbahnverkehrsdienste (Maximalbetrag 60 Euro). Das Durchführungsdekret für den so genannten "Bonus für öffentliche Verkehrsmittel" sieht diese und noch folgende Unterstützung vor:
  • der Bonus wird an alle physischen Personen gewährt, deren Gesamteinkommen im Jahr 2022 20.000 Euro nicht überstiegen hat;
  • der Fond beinhaltet für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro. Der Beitrag wird bis zu Erschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel ausgezahlt.

Interessierte können den Antrag bis zum 31. Dezember 2023 über das Portal bonustrasporti.lavoro.gov.it einreichen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/06/2025

IRAP-Reduzierung: Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung

Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
 
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 
Kontaktiere uns