26/09/2022

Bonus 200 Euro, Anträge ab heute 12 Uhr

Ab heute, 26. September um 12 Uhr, können alle Selbständigen und Freiberufler den im Dekret „Aiuti“ vorgesehenen Bonus von 200 Euro beantragen. Die zur Verfügung stehenden Geldmittel sollten für alle Antragsteller ausreichen, ohne die Reihenfolge berücksichtigen zu müssen. Die Frist für die Einreichung der Anträge wurde bis zum 30. November verlängert.

Die Prämie ist für Selbstständige und Freiberufler bestimmt, die bei der INPS oder einer anderen privaten Rentenkassen eingeschrieben sind, im Jahr 2021 ein Gesamteinkommen von höchstens 35.000 Euro erzielt haben und die 200 Euro nicht bereits als Arbeitnehmer oder Rentner erhalten haben. Es handelt sich somit um Kaufleute, Handwerker, Landwirte und Freiberufler, unabhängig davon, ob sie einem Berufsorden angehören oder nicht. Weitere Voraussetzungen für die Einreichung des Antrags sind eine aktive Mehrwertsteuernummer und mindestens eine vollständige oder teilweise Zahlung eines Rentenbeitrages, betreffend das Jahr 2020. Um den Bonus zu beantragen, muss ein Antrag bei der INPS oder der zuständigen Rentenkasse auf der jeweiligen Webseite eingereicht werden. Er ist vom jedem einzelnen Steuerzahler selbst zu erstellen. Der Antrag kann nicht an berechtigte Vermittler delegiert werden. Für den Zugang zur Website ist ein SPID erforderlich.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Steuerberatung

Sitz: Bozen
 
E-Mail:
Adresse: Mitterweg, 5, Bozner Boden, 39100 Bozen
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns