16/09/2022

Bonus 200 Euro, Anträge nach dem 20. September

Das Dekret zur Umsetzung des 200-Euro-Bonus für Selbstständige und Freiberufler wurde vom Rechnungshof genehmigt, muss jedoch noch im Amtsblatt der Republik (Gazzetta Ufficiale) veröffentlicht werden; die Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen wird vor dem 20. September 2022 nicht gegeben sein.

Die zur Verfügung stehenden Geldmittel sollten für alle Antragsstellenden ausreichen, ohne dass die Auszahlung des Bonus in der Reihenfolge der Antragstellung erfolgen muss. Die Frist für die Einreichung der Anträge wurde bis zum 30.11.2022 verlängert.

Die Prämie ist für Selbstständige und Freiberufler bestimmt, die bei der INPS oder einer anderen privaten Rentenkassen eingeschrieben sind, im Jahr 2021 ein Gesamteinkommen von höchstens 35.000 Euro erzielt haben und die 200 Euro nicht bereits als Arbeitnehmer oder Rentner erhalten haben: In der Praxis handelt es sich um Kaufleute, Handwerker, Landwirte und Freiberufler (unabhängig davon, ob sie einem Berufsorden angehören oder nicht). Weitere Voraussetzungen für die Einreichung des Antrags sind eine aktive Mehrwertsteuernummer und mindestens eine vollständige oder teilweise Zahlung eines Rentenbeitrages, betreffend das Jahr 2020. Um den Bonus zu beantragen, muss ein Antrag bei der INPS oder der zuständigen Rentenkasse eingereicht werden.

Der Antrag kann nicht an einen berechtigten Intermediär delegiert werden und muss vom jedem einzelnen Steuerzahler selbst erstellt werden; für den Zugang zur Website ist ein SPID erforderlich.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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