14/11/2022
COVID-19 Beiträge weiterhin nicht zu versteuern
Die Beihilfen müssen jedoch den ausdrücklichen Anforderungen von Artikel 10-bis des Gesetzesdekrets 137/2020 (Gesetzesdekret "ristori") entsprechen: Sie müssen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage COVID-19 an Unternehmen/Selbstständige ausgezahlt worden sein und sich von jenen Beihilfen unterscheiden, die vor dieser Notlage bestanden haben.