18/04/2023
Das Ermächtigungsgesetz für die Steuerreform
IRPEF
- Reduzierung der Einkommensklassen von 4 auf 3 und die Überarbeitung der geltenden Steuerabsetzbeträge;
- Einführung einer einzigen Steuerbefreiungsstufe unabhängig von den verschiedenen Einkommenskategorien;
- Anerkennung der Abzugsfähigkeit, auch auf pauschaler Basis, von Ausgaben, die für die Erwirtschaftung von Einkommen aus abhängiger Arbeit und gleichgestellter Einkommen angefallen sind;
- Einführung eine Ersatzsteuer IRPEF mit einem verringerten Steuersatz auf eine Steuerbemessungsgrundlage, die auf Basis des Anstiegs der Einkünfte des Steuerzeitraums gegenüber dem höchsten Einkommen der vorangegangenen drei Steuerzeiträume berechnet wird ("flat tax incrementale", die derzeit für die Mehrwertsteuersubjekte und die Einkünfte des Jahres 2023 eingeführt wurde);
- Steuerneutralität für Zusammenschlüsse von Freiberuflern; Senkung der Steuerrückbehalte im Verhältnis der Personalkosten;
IRES und Unternehmenseinkünfte
- Senkung des Steuersatzes IRES, wenn die erzielten Gewinne in den folgenden zwei Jahren für betriebliche Investitionen oder für Neueinstellungen von Personal verwendet werden und die Gewinne nicht ausgeschüttet oder für Zwecke außerhalb der Geschäftstätigkeit verwendet werden;
- Einführung einer freiwilligen "IRES"-Regelung für Einkünfte aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften für nicht entnommene Gewinne (die IRPEF-Besteuerung bleibt nur im Falle von Gewinnentnahmen bestehen);
- Überarbeitung der Vorschriften für Scheinfirmen (società di comodo) und der steuerlichen Behandlung von teilweise absetzbaren Kosten (Autos);
- Abschaffung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von geleasten/eigenen Immobilien;
MEHRWERTSTEUER
Rationalisierung der Anzahl und der Höhe der Steuersätze und Überarbeitung der Absetzbeträge;
IRAP
Löschung der Steuer und gleichzeitige Einführung einer auf der IRES-Steuerbasis berechneten "Zusatzsteuer", um gleichwertige Steuereinnahmen zu gewährleisten;
Erhebung und Strafen
Vereinfachter Zugang zu Ratenzahlungen von bis zu 120 Monatsraten, Überarbeitung der strafrechtlichen Relevanz für unterlassene Zahlungen der Mehrwertsteuer und Steuerrückbehalte.
Steuerliche Vereinfachungen
Verkürzung der Erfüllungsfristen und Angleichung der Erklärungs- und Zahlungsfristen, Aussetzung der Einladungen der Steuerbehörden für die Monate August und Dezember.