27/06/2022

Eigenerklärung für staatliche Covid-Beihilfen: Frist verlängert

Das Finanzamt hat verfügt, dass die Frist für die Einreichung der Eigenerklärung für die Beihilfen der Abschnitte 3.1 und 3.12 der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19. März 2020 C(2020) 1863 final vom 30. Juni 2022 auf den 30. November 2022 verlängert wird.
Die Verlängerung der Frist wurde durch die Vereinfachungsrichtlinie ermöglicht, die eine Verschiebung der Fristen für die Meldung von Covid-19-Beihilfen im Nationalen Register für staatliche Beihilfen (RNA) vorsieht.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.
 
 

05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 

29/01/2025

Gesetzlicher Zinssatz ab 2025 auf 2% festgelegt

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 2,5% (aktuell) auf 2% gesenkt. Die Änderung hat auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, insbesondere betrifft sie:
 
 

28/01/2025

Ateco, neue Klassifizierung 2025

Das Istat (Nationales Institut für Statistik) hat eine neue ATECO-Klassifikation 2025 ausgearbeitet, die mit 01.01.2025 in Kraft tritt und die derzeit gültige Version der ATECO-Klassifikation 2007 – Aktualisierung 2022 ersetzt. Die neue ...
 
 
 
Kontaktiere uns