27/06/2022

Eigenerklärung für staatliche Covid-Beihilfen: Frist verlängert

Das Finanzamt hat verfügt, dass die Frist für die Einreichung der Eigenerklärung für die Beihilfen der Abschnitte 3.1 und 3.12 der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19. März 2020 C(2020) 1863 final vom 30. Juni 2022 auf den 30. November 2022 verlängert wird.
Die Verlängerung der Frist wurde durch die Vereinfachungsrichtlinie ermöglicht, die eine Verschiebung der Fristen für die Meldung von Covid-19-Beihilfen im Nationalen Register für staatliche Beihilfen (RNA) vorsieht.
 
 
 
 
 
 
 
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