31/08/2022
Eltern- und Vaterschaftsurlaub neu geregelt
Der Elternurlaub (congedo parentale) ist nun bis zum zwölften Geburtstag eines jeden Kindes vorgesehen. Jeder erwerbstätige Elternteil kann für insgesamt drei Monate eine Beihilfe in Höhe von 30 Prozent des Gehalts beanspruchen (zu Lasten des Instituts Nisf/INPS).
Weitere drei Monate mit der gleichen Zulage werden abwechselnd einem der Elternteile gewährt. Das bedeutet, dass das Elternpaar insgesamt neun Monate Elternzeit nehmen kann.
Zusammenfassend gilt:
- die Mutter hat Anspruch auf einen Ausgleichszeitraum von drei Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;
- der Vater hat Anspruch auf einen Ausgleichszeitraum von drei Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;
- beide Elternteile haben alternativ Anspruch auf einen weiteren Freistellungszeitraum von 3 Monaten, so dass der Freistellungszeitraum zwischen den Eltern insgesamt höchstens 9 Monate (und nicht mehr 6 Monate) beträgt.
- Der alleinerziehende Elternteil hat Anspruch auf 11 Monate ununterbrochenen oder unterbrochenen Elternurlaub, von denen 9 Monate (und nicht mehr 6 Monate) mit 30 Prozent des Gehalts vergütet werden.
Bezüglich der Elterzeit, welche vom Vater genossen wird, verweisen wir auch auf die Leistung der EbK im Handel. Um von dieser Gebrauch machen zu können, ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EbK sowie der Beitrag Ascom/Co.ve.l.co seit 6 Monaten Voraussetzung.