16/02/2024

Förderung für Unternehmen: bis zu 50% für Beratungen und Wissensvermittlung

Für Beratungen und Wissensvermittlung können Unternehmen eine Förderung beim Land beantragen. Auch für die nächsten zwei Jahre ist eine Auszahlung zwi-schen 30 und 50% der Gesamtausgaben vorgesehen. Die Förderung gilt für Unter-nehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind, sowie frei-beruflich und selbständig Tätige, und die als Haupttätigkeit in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit ausüben. Die Be-triebsberatung bietet Unternehmen Beratung zu Förderungsvorhaben an.

Förderfähige Mindestausgabe:
  • Je Ansuchen 2.000 Euro und pro Anrechnungsjahr.
  • Nur für das Zertifikat „Audit familieundberuf“, die Re-Auditierung und gleichwertige Zertifizierungen 1.000,00 Euro pro Anrechnungsjahr.

Förderfähige Höchstausgabe:
  • 50.000,00 Euro für Kleinunternehmen
  • 150.000,00 Euro für Mittel- und Großunternehmen im Zeitraum 2024-2026.

Bei der Einreichung zu beachten:

  • Der Beitragsantrag ist vor Beginn des entsprechenden Vorhabens einzu-reichen.
  • Die Anträge können bis zum 30. September ausschließlich online über den E-Government-Service der Landesverwaltung eingereicht werden.

 Weiterführende Informationen auf dem Landesportal
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Florian Gasteiger

Betriebsberatung
Mitarbeiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 452
E-Mail:
 
 
 
 
 

Sylvia Schwienbacher

Betriebsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 460
E-Mail:
 
 
 
 
 

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