28/07/2023

Fonds für Skilifte: Anträge bis 21. August

Der Nationale Fond für Modernisierung, Sicherheit und Stilllegung von Skiliften und Beschneiungsanlagen fördert den Tourismus und die Touristenattraktion in Berggebieten und Skigebieten, durch die Durchführung von Renovierungs-, Modernisierungs- und Wartungsarbeiten an Skiliften und Beschneiungsanlagen.

Die Anträge für das laufende Jahr wurden am 21. Juli eröffnet, das Gesamtbudget beträgt 30 Millionen Euro.

Die Maßnahmen zur Förderung beinhalten:
  • Umstrukturierung, Modernisierung und Instandhaltung von Beschneiungsanlagen auf den Pisten;
  • Umstrukturierung, Modernisierung, Instandhaltung und Umstellung von Seilbahnanlagen;
  • Stilllegung von Anlagen, die nicht mehr genutzt werden oder veraltet sind;
  • Realisierung von innovativen Projekten im Bereich snow-farming.

Die Maßnahmen richten sich an Unternehmen, welche ihre unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit folgenden Ateco-Kodexen ausüben:
  • 49.39.01: Betrieb von Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften, wenn sie nicht Teil des städtischen oder vorstädtischen Transportsystems sind;
  • 93.11.30: Betrieb von Mehrzweckanlagen;
  • 93.11.90: Betrieb von sonstigen Sportanlagen a.n.g.
Die Ateco-Kodexe 93.11.30 und 93.11.90 richten sich nur an Skilift- und Seilbahnunternehmen.

Jede geplante Investition muss eine Mindestausgabe von Euro 500.000 vorsehen. Die Zuweisung der Fonds erfolgt auf der Grundlage einer Rangliste, welche von einer Kommission vom sogenannten „Ministero del Tourismo“ erstellt wird.

Die Anträge können von jenen Unternehmen gestellt werden, welche die Voraussetzungen erfüllen. Die Anträge können über eine vom Ministerium veröffentlichten Plattform seit 21. Juli 2023 und noch bis 21. August 2023, 13 Uhr eingereicht werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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