10/10/2023

Forfettario: Unregelmäßigkeiten bei der Angabe von Kosten

“Compliance“-Schreiben an Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen: Durch eine Mitteilung von Seiten der Agentur der Einnahmen werden die Steuerpflichtigen aufgefordert, zu überprüfen, ob die in der Steuererklärung vorgeschriebenen (obligatorischen) Angaben ordnungsgemäß angeführt wurden. Insbesondere müssen Unternehmen folgendes angeben: 
  • Die Gesamtzahl der Transportmittel, welche am Ende des Steuerzeitraums in irgendeiner Eigenschaft für die Ausübung der Tätigkeit gehalten werden.
  • Die Kosten für den Ankauf von Roh- und Hilfsstoffen, Halbfertigprodukten und Waren.
  • Die Kosten für die Nutzung von Gütern Dritter und die Kosten für den Kauf von Kraftstoffen.
  • Freiberufler geben die Höhe der im Laufe des Jahres angefallenen Ausgaben für Telefondienstleistungen, Stromverbrauch und Kraftstoff an.

Die Mitteilung von Seiten der Agentur der Einnahmen erfolgt mittels PEC und es besteht die Möglichkeit, Informationen bei der Agentur der Einnahmen anzufordern oder Elemente, Fakten und Umstände zu melden, die der Agentur der Einnahmen nicht bekannt sind. Wenn sich die übermittelte Mitteilung als begründet erweist, ist es möglich, eine integrierende Steuererklärung einzureichen, um die festgestellte Anomalie zu bereinigen.

Mit einer von der Regierung angekündigten Sonderbestimmung (aufgrund der von der Fachpresse und den Wirtschaftsverbänden hervorgehobenen Probleme und Kritik) wird eine neue Frist (bis zum 30. November 2024) für die Übermittlung einer integrierenden Steuererklärung festgelegt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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