21/11/2022

Fringe Benefits auf 3.000 Euro erweitert

Am 18. November ist die Erweiterung der Höchstgrenze der Fringe Benefits für Arbeitnehmer von 600 auf 3.000 Euro in Kraft getreten. Die Maßnahme wird vom Dekret „Aiuti quater“ vorgesehen und zielt insbesondere darauf ab, die Kosten für Wasser, Strom und Gas zu unterstützen. Rückerstattungen oder Beiträge, die vom Arbeitgeber für diese Rechnungen ausgezahlt werden, sind von den Ipref-Steuern befreit. Der neue Schwellenwert gilt auch für Sachleistungen in Form von verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen.

Für die Sachleistungen für Mitarbeiter und Tankgutscheine verweisen wir auch auf die hds-Gutscheine „monni card“ und „monni fuel“.
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Bereichsleiterin BLE und Arbeitsrechtberaterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

09/05/2023

Arbeitsdekret 2023: Die Neuigkeiten

Das Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 48/2023) über dringende Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und zum Zugang zur Arbeitswelt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat ...
 
 

17/03/2023

200-Euro-Benzinbonus 2023 nur steuerfrei

Der 200-Euro Benzingutschein, welcher auch für das Jahr 2023 verlängert wurde, ist für das Jahr 2023 nur mehr steuerfrei. Die Sozialabgaben (zu Lasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf den Betrag des Benzingutscheines sind nun für das Jahr 2023 zu ...
 
 

24/01/2023

Haushaltsgesetz 2023: Reduzierung der Inps-Beiträge der Arbeitnehmer

Das Haushaltsgesetz 2023 verlängert und erhöht die Beitragsbegünstigung für die Rentenversicherung (IVS), die von den Arbeitnehmern für den Lohnzeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu zahlen sind.

Die wichtigste ...
 
 

16/01/2023

Bonus Tankgutscheine 200 Euro verlängert

Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, auch für das gesamte Jahr 2023 Benzingutscheine oder Ähnliches für den Kauf von Kraftstoff zu gewähren, und zwar in Höhe von maximal 200 EUR pro Arbeitnehmer. Dieser Betrag trägt nicht zur Bildung des ...
 
 
 
Kontaktiere uns