22/06/2023

Güterkraftverkehr: Beiträge für die Erneuerung des Fuhrparks

Es wurden die Modalitäten und die zugewiesenen Mittel (25 Mio.) für die Beiträge für die Erneuerung des Fuhrparks mit umweltfreundlichen Fahrzeugen festgelegt. Diese Beiträge stehen Autotransportunternehmen, welche Transporte für Rechnung Dritter durchführen, zur Verfügung.

Insbesondere werden folgende Investitionen gefördert:
  • der Kauf von Euro-6-Dieselfahrzeugen bei gleichzeitiger Verschrottung von alten Nutzfahrzeugen ab 7 Tonnen (7.000 Euro bis maximal 15.000 Euro);
  • der Kauf von leichten Nutzfahrzeugen Klasse Euro 6 step E und Euro 6 E mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen bis zu 7 Tonnen, bei gleichzeitiger Verschrottung von Fahrzeugen desselben Typs (3.000 Euro);
  • der Kauf von Fahrzeugen mit Hybrid-, Elektro-, CNG- und LNG-Antrieb (4.000 Euro bis maximal 24.000 Euro, zuzüglich 1.000 Euro bei gleichzeitiger Verschrottung eines veralteten Fahrzeugs);
  • der Kauf von Anhängern und Sattelanhängern, die für den kombinierten Schienen- oder Seeverkehr verwendet werden;
  • Erwerb von Anhängern, Sattelanhängern und Ausrüstungen für Spezialfahrzeuge über 7 Tonnen, die für den ATP-Transport ausgerüstet sind, sowie Ersatz von Kühl- und Heizeinheiten.
Nur Investitionen, die nach dem 23. Mai 2023 getätigt worden sind, sind förderfähig, und die erworbenen Güter dürfen bis zum 31. Dezember 2026 nicht verkauft oder vermietet werden, da sonst der gewährte Beitrag widerrufen wird.

In einem ersten Moment muss um den Beitrag angesucht werden (sog. Buchungsphase), in einem zweiten Moment muss dann die Rechenschaft über die getätigten Investitionen erfolgen. Die Buchung kann ab dem 26. Juni 2023, 10.00 Uhr, bis zum 11. August 2023, 16.00 Uhr, erfolgen. Um die Buchung vorzunehmen, muss das Modell, welches sich in „Investimenti IX edizione“ (siehe unter den Downloads) befindet, vom antragsstellenden Unternehmen, ausschließlich mittels zertifizierter elektronischer Post (Pec) an ram.investimenti2023@legalmail.it versendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beiträge bis zur Höhe der verfügbaren Mittel und in der Reihenfolge der Buchung ausgezahlt werden. Deshalb ist es notwendig, die Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten, um den Antrag zeitnahe einreichen zu können.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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