20/02/2025
Grenzwerte für verkürzte und „Mikro“-Jahresabschlüsse erhöht
- Bilanzsumme: 5.500.000 Euro (vorher 4.400.000 Euro);
- Umsatzerlöse: 11.000.000 Euro (vorher 8.800.000 Euro);
- Durchschnittlich Beschäftigte: 50 Einheiten.
- Bilanzsumme: 220.000 Euro (vorher 175.000 Euro);
- Umsatzerlöse: 440.000 Euro (vorher 350.000 Euro);
- Durchschnittliche Beschäftigte: 5 Einheiten.
Zur Ermittlung dieser Parameter wird die Summe der Aktiva, die sich aus der Bilanz ergibt (Posten A + B + C + D), abzüglich der Berichtigungsposten, verwendet; der Wert der Verkäufe und Dienstleistungen wird definiert als die Summe des ersten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung (Posten „A.1 Wert der Produktion“), abzüglich der Skonti, Rabatte, Agios und Rückgaben.
Durch die Gesetzesverordnung Nr. 125/2024 wurden die Grenzwerte von 50 Einheiten und 5 Einheiten für „Kleinstunternehmen“ in Bezug auf die im Durchschnitt des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nicht geändert.