20/02/2025

Grenzwerte für verkürzte und „Mikro“-Jahresabschlüsse erhöht

Der verkürzte Jahresabschluss ist eine Vereinfachung der Form und der Einzelheiten der im Jahresabschluss und im Anhang bereitzustellenden Informationen und kann von Unternehmen erstellt werden, die bestimmte Schwellenwerte einhalten. Diesbezüglich wurden mit dem Gesetzesdekret Nr. 125/2024 einige Änderungen an den in Artikel 2435-bis, Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuches festgelegten Schwellenwerte vorgenommen: Es ist möglich, einen verkürzten Jahresabschluss zu erstellen, wenn die Unternehmen im ersten Geschäftsjahr oder danach in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte nicht überschritten haben:
  • Bilanzsumme: 5.500.000 Euro (vorher 4.400.000 Euro);
  • Umsatzerlöse: 11.000.000 Euro (vorher 8.800.000 Euro);
  • Durchschnittlich Beschäftigte: 50 Einheiten.
Für die Vereinfachungen, die für die Jahresabschlüsse der so genannten „Mikrounternehmen“ vorgesehen sind, gelten die folgenden Schwellenwerte:
  • Bilanzsumme: 220.000 Euro (vorher 175.000 Euro);
  • Umsatzerlöse: 440.000 Euro (vorher 350.000 Euro);
  • Durchschnittliche Beschäftigte: 5 Einheiten.

Zur Ermittlung dieser Parameter wird die Summe der Aktiva, die sich aus der Bilanz ergibt (Posten A + B + C + D), abzüglich der Berichtigungsposten, verwendet; der Wert der Verkäufe und Dienstleistungen wird definiert als die Summe des ersten Postens der Gewinn- und Verlustrechnung (Posten „A.1 Wert der Produktion“), abzüglich der Skonti, Rabatte, Agios und Rückgaben.

Durch die Gesetzesverordnung Nr. 125/2024 wurden die Grenzwerte von 50 Einheiten und 5 Einheiten für „Kleinstunternehmen“ in Bezug auf die im Durchschnitt des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nicht geändert.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

20/03/2025

Handwerk und Kaufleute: INPS-Beiträge 2025

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2025 wurden festgelegt. Die Rentenbeiträge für das Jahr 2025 betragen 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute. Die Rentenbeiträge für Handwerker und Kaufleute, für jene die älter als 65 ...
 
 

18/03/2025

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025

Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind ...
 
 

13/03/2025

CU - Neuerungen

Für das Formular CU 2025 gelten drei verschiedene Fristen, welche sich auf der Grundlage der zu bescheinigenden Einkommensart unterscheiden. Bis zum 16. März (die Frist wird automatisch auf Montag, den 17. März verschoben) müssen die CU der ...
 
 

13/03/2025

Reservierung - Werbebonus 2025

Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch ...
 
 
Kontaktiere uns