12/01/2023

Haushaltsgesetz 2023: Gelegentliche Mitarbeit (Voucher- Presto)

Mit dem Gesetz 96/2017 wurde eine Regelung für gelegentliche Mitarbeit durch Wertgutscheine eingeführt, die in begrenzter Höhe die Möglichkeit bietet, PrestO-Voucher in Anspruch zu nehmen.

Das Haushaltsgesetz 2023 passt diese Bestimmung an, indem es die Höchstgrenze der Entschädigung, die jeder Arbeitgeber im Laufe eines Kalenderjahres für gelegentliche Mitarbeiter zahlen kann, von 5.000 € auf 10.000 € erhöht.

Andererseits bleibt die maximale Vergütung, die jeder Arbeitnehmer erhalten kann, bei 5.000 Euro.
Der Kreis der Arbeitgeber, die Gelegenheitsarbeit in Anspruch nehmen können, wird ebenfalls erweitert. Nun können Arbeitgeber mit bis zu 10 Arbeitnehmern auf unbestimmte Zeit diese nutzen, darunter auch Hotelbetriebe und Beherbergungsbetriebe des Tourismussektors, die damit anderen Arbeitgeber gleichgestellt werden.

Die Abläufe für die Beantragung von Gutscheinen und die vorherige Meldung jedes Arbeitseinsatzes sind unverändert geblieben.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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