24/01/2023
Haushaltsgesetz 2023: Reduzierung der Inps-Beiträge der Arbeitnehmer
Die wichtigste Änderung betrifft folgende Neuformulierung der Reduzierung:
- 2 %, wenn die Beitragsgrundlage den monatlichen Betrag von 2.692 Euro nicht übersteigt;
- 3 %, wenn die Beitragsgrundlage einen monatlichen Betrag von 1.923 Euro nicht übersteigt.