23/03/2023
INPS getrennte Verwaltung, Beitrag 2023
- 26,23% für Freiberufler mit einer MwSt.-Nummer, die in der getrennten Verwaltung des INPS eingeschrieben sind und nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen oder als Rentner versichert sind;
- 24,00% für Mitglieder, die eine Rente beziehen oder bei anderen obligatorischen Rentenkassen versichert sind.
- Mitarbeiter und gleichgestellte Personen:
- 35,03 % für Personen, die nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für die der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
- 33,72 % für Personen, die nicht in anderen gesetzlichen Rentenkassen angemeldet sind und für die der DIS-COLL-Zusatzbeitrag nicht gilt;
- 24,00 % für Personen mit einer Rente oder einer anderen gesetzlichen Rentenkasse.