12/06/2023

ISA ausgeschlossen, wenn MwSt.-Position 2021 eröffnet

Es wurde ein neuer Ausschlussgrund für die ISA 2022 festgelegt. Steuerzahler, die ihre MwSt.-Position am oder nach dem 1. Januar 2021 eröffnet haben, sind von der Berechnung der ISA befreit. Alle Steuerpflichtigen, die aufgrund dieses neuen Ausschlussgrundes von der ISA ausgeschlossen sind, müssen trotzdem alle wirtschaftlichen, buchhalterischen und strukturellen Daten melden und können die Vorteile der Bonusregelungen nicht in Anspruch nehmen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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