05/12/2024
Jahresendüberprüfung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)
Wenn das Einkommen hingegen das Limit von 100.000 Euro überschreitet, scheidet der Steuerpflichtige ab 2024 aus der Regelung der Pauschalbesteuerung aus. In diesem Fall müssen die nach der Überschreitung erzielten Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen werden und für die Zwecke des analytischen Abzugs der Kosten, ist es erforderlich, die Buchführung zu "rekonstruieren". Der Ausstieg aus der Pauschalregelung wirkt sich auch auf die Sozialversicherungsbeiträge NIFS/INPS aus (die evtl. beim NIFS/INPS beantragte Reduzierung ist nicht mehr anwendbar).