Kassenbon-Lotterie: Anpassung der Registrierkassen bis Oktober
Die Steuerbehörde hat die Modalitäten für die Anpassung der telematischen Registrierkassen festgelegt und bestimmt, dass die Aktualisierung der Geräte bis zum 2.Oktober 2023 durchgeführt werden muss. Die Anpassung ist aufgrund der Änderungen bei der "Kassenbon-Lotterie" erforderlich, welche die Generierung eines „zweidimensionalen Codes“ vorsehen, der auf dem Kassazettel/der Quittung aufscheinen muss und somit die Teilnahme an der „sofortigen“ Kassenbonlotterie ermöglicht. Der "zweidimensionale Code" wird auf dem Kassazettel/der Quittung angegeben, die nach dem Kauf ausgestellt wird, und kann zur "sofortigen" Überprüfung des Gewinns verwendet werden.
Für die Anpassungskosten ist ein Steuerguthaben bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro vorgesehen.
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