01/04/2021

Mitarbeiter mit Lohnausgleichkasse 2020 müssen Steuererklärung machen

Im vergangenen Jahr haben viele Betriebe aufgrund der Covid19 Situation Mitarbeiter in Lohnausgleichkasse überstellen müssen. Die Auszahlung erfolgte entweder über dem Lohnstreifen des Mitarbeiters oder wurde direkt vom Sozialfürsorgeinstituts INPS ausbezahlt.
Im zweiten Falle erhalten die Mitarbeiter ein CU bezogen auf das Jahr 2020 von Seiten der INPS (im Inps-Portal herunterzuladen). Wir möchten erinnern, dass all diese Personen deshalb heuer eine Steuererklärung (730 oder PF) erstellen müssen. Diese können die Personen entweder selbst über das System „730 precompilato“ (Zugangsvoraussetzung ist ein eigener SPID) oder bei einem Steuerbeistandszentrum (Patronat, Gewerkschaft, Wirtschaftsberater) durchführen.

Die hds Servicegenossenschaft bietet auch die Abfassung von 730 Modelle als Dienstleistung an und kann unter folgenden Telefonnummern gebucht werden:
Bozen/Brixen/Sterzing/Bruneck: 0472/543565
Meran: 0473/272511
Schlanders: 0473/730397
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Bereichsleiterin BLE und Arbeitsrechtberaterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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