07/08/2023

Neue Arbeitsregeln in Amateursportvereinen

Nach längeren Verzögerungen tritt mit 1. Juli 2023 die so genannte Reform des Sports "Riforma dello Sport" in Kraft. Sie sieht vor, dass Leistungen welche für Amateursportorganisationen (ASD/SSD) erbracht werden, zwingend, als Arbeitnehmer, Freiberufler mit einer Mehrwertsteuernummer oder als koordinierte und kontinuierliche lohnabhängige Beschäftigte eingestuft werden. 

Um Steuer- und Sozialvergünstigungen in Anspruch nehmen zu können ist eine Höchstgrenze von 18 Stunden pro Woche vorgesehen und außerdem
  • eine Reduzierung der Obergrenze von 10.000 auf 5.000 Euro;
  • bei jährlichen Einkünften zwischen 5.000 und 15.000 Euro wird keine Quellensteuer angewandt, sondern jene der Sozialversicherung;
  • für Einkünfte über 15.000 Euro pro Jahr werden sowohl Quellensteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge angewandt.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden in den ersten fünf Jahren um 50% reduziert.

Innerhalb 31. Oktober 2023 sollten die Verbände alle Verpflichtungen betreffend Arbeitsleistungen erfüllen, auch mittels Anwendung der telematischen Verfahren, welche auf dem Portal www.sportesalute.eu verfügbar sind.

Man weist darauf hin, dass auch mit dem Inkrafttreten der neuen Obergrenze während des Jahres der allgemeine Schwellenwert für das Steuerjahr 2023 bei 15.000 Euro bleibt und ab dem die normale Besteuerung greift.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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