25/10/2024

Neuer 100-Euro-Bonus für Arbeitnehmer („Bonus Natale")

Durch das Gesetz Nr. 143/2024 wird das sogenannte “Decreto Omnibus” (Gesetzesdekret 113/2024) umgesetzt und für das Jahr 2024 eine einmalige Weihnachtszulage in Höhe von 100 Euro netto eingeführt. Diese Zulage, bekannt als “Bonus Natale”, wird Arbeitnehmern gewährt, die bestimmte Einkommens- und Familienkriterien erfüllen.

Voraussetzungen für den Bonus
Um den Bonus zu erhalten, müssen Arbeitnehmer folgende Bedingungen erfüllen:
  • Einkommensgrenze: Das jährliche Gesamteinkommen 2024 darf 28.000 Euro nicht überschreiten.
  • Steuerliche Anforderungen: Die Bruttosteuer muss höher sein als die zustehenden Steuerfreibeträge.
  • Familienstand: Der Arbeitnehmer muss entweder einen Ehepartner zu Lasten und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind haben oder, im Falle eines Alleinerziehenden, mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind, welches vom Partner nicht anerkannt wurde.

Antragstellung
Der Bonus (im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses) wird zusammen mit dem 13. Monatsgehalt ausgezahlt, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stellt einen entsprechenden Antrag. Dieser Antrag muss eine Ersatzerklärung enthalten, die die Erfüllung der Einkommens- und Familienkriterien bestätigt. Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder gleichzeitig mehrere Teilzeitstellen innehaben, müssen zusätzliche Informationen und Bescheinigungen vorlegen, um den korrekten Bonusbetrag zu berechnen.

Der Anspruch auf den 100-Euro-Bonus wird über die Steuererklärung (Unico/730 im Jahr 2025 für das Jahr 2024) korrigiert, wenn er nicht berechtigt ist. Das kann passieren, wenn die Einkommensgrenze überschritten wurde oder der Bonus zu hoch ausgezahlt wurde.

Falls der Anspruch besteht, kann der Bonus auch erst über die Steuererklärung ausbezahlt werden, wenn die Ersatzerklärung nicht an den Arbeitgeber übermittelt wurde, weil es Zweifel am Anspruch gab.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Arbeitsrechtberaterin und Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
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