18/01/2022

Neuer Einheitsscheck für Familien ab März

Er ersetzt Familienzulage und Steuerfreibeträge für Kinder

Ab März 2022 wird der Einheitsscheck („assegno unico universale“) das Geburtengeld, die staatliche Familienzulage („ANF“), den Babybonus und die Steuerfreibeträge für Kinder unter 21 Jahren ersetzen. Alle Beträge, die derzeit vom Arbeitgeber auf dem Gehalts- bzw. Lohnstreifen anerkannt oder vorgestreckt werden, werden somit abgeschafft, um einer einzigen Beitragsleistung Platz zu machen.

Die Zulage wird direkt von der Sozialversicherungsanstalt INPS verwaltet und ausbezahlt. Die Arbeitnehmer können mittels Antrags, der auf dem Portal www.inps.it verfügbar ist, oder über ein Patronat um den neuen Einheitsscheck („assegno unico“) ansuchen. In der hds Servicegenossenschaft können Sie sich an die Experten der Vorsorgeberatung dafür wenden. 

Der Betrag variiert von mindestens 50 Euro (25 Euro für volljährige Kinder) bis zu maximal 175 Euro (85 Euro für volljährige Kinder) pro Kind und kann durch den Isee-Wert beeinflusst werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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