09/03/2023

Neues vom Gesetzesdekret „Milleproroghe”

Mit der Umsetzung des Gesetzesdekretes. „Milleproroghe" wurden eine Reihe von Fristen verschoben.


  • Investitionen in Anlagegüter zum Zwecke des Steuerguthabens gemäß Gesetz 178/2020:
    • Aufschub vom 30. September 2023 bis 30. November 2023 für Investitionen in Sachanlagegüter 4.0, die bis zum 31. Dezember 2022 reserviert wurden;
    • Aufschub vom 30. Juni 2023 bis 30. November 2023 für Investitionen in "gewöhnliche" Sachanlagegüter, die bis zum 31. Dezember 2022 reserviert wurden.
  • Mitteilungen an die Agentur der Einnahmen für den "Verkauf der Steuerabsetzbeträge für Umbauarbeiten“ bis zum 31. März 2023;
  • Gesellschafterversammlungen können bis zum 31. Juli 2023 "in Distanz“ abhalten werden;
  • die Anwendung von Strafen, im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Veröffentlichung der im Jahr 2022 erhaltenen und im Jahr 2023 zu meldenden öffentlichen Beiträge wurde verschoben (Verschiebung der Frist auf den 1. Januar 2024);
  • die Aussetzung, vom 1. April 2022 bis zum 30. Oktober 2023, der vorgesehenen Fristen für den Neukauf einer Erstwohnung.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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