04/07/2023

Pauschalbesteuerung, ab 2024 elektronische Fakturierung für alle

Wir erinnern Sie daran, dass ab dem 1. Januar 2024 auch Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung „regime forfettario“ unterliegen, welche zunächst von der am 1. Juli 2022 eingeführten Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung ausgenommen waren, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und an das sog. Sistema di intercambio - SDI der Agentur der Einnahmen übermitteln müssen.

Bis Ende 2023 können jene Unternehmen, welche der Pauschalbesteuerung unterliegen und im Jahre 2021 jährlichen Einnahmen oder Vergütungen von weniger als Euro 25.000 erwirtschaftet haben, weiterhin Rechnungen in Papierform ausstellen.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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