06/04/2022

Reduzierung der Beiträge für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatslohn unter 2.692 Euro, ist vom 1. Januar bis 31. Dezember im Finanzgesetz 2022 eine Beitragsreduzierung um 0,80% vorgesehen . Das Institut Inps/Nisf teilt in einem Rundschreiben (Nr. 43 vom 22.03.2022) mit, dass diese Beitragsbegünstigung nun durchführbar ist. Sie kann ab dem Lohnstreifen von März 2022, mit rückwirkendem Ausgleich ab 1.Januar 2022, berücksichtigt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Josef Kaser

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Mitarbeiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 450
E-Mail:
 
 
 
 
 

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