07/08/2024

Reform der Steuerstrafen, neuer “ravvedimento operoso”

Das Dekret zur Reform der Steuerstrafen sieht einige Änderungen bei der freiwilligen Steueramnestie, sogenannter „ravvedimento operoso“, ab dem 1. September 2024 vor. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
  • Die Kürzung auf 1/7 der Sanktionen erstreckt sich auf den sogenannten „ravvedimento“, welcher nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung betreffend jene Zeiträume, welche sich auf einen späteren Zeitraum der Begebung des Fehlers erfolgen;
  • Die Herabsetzung der Sanktionen auf 1/6, 1/5 und 1/4 agiert auf Basis des Fortganges des Bewertungsverfahrens, in Übereinstimmung mit der Einführung des neuen präventiven kontradiktorischen Verfahrens;
  • Bei Feststellungsverstößen gilt die gesetzliche Kumulierung, jedoch beschränkt auf die einzelne Steuer und den einzelnen Steuerzeitraum.
  • Für unterlassene oder verspätete Zahlungen wird eine Strafe in Höhe von 25 % anstelle von 30 % erhoben.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

27/08/2024

Vereinfachungen - Veröffentlichung von Beiträgen und erhaltene Auszahlungen

Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.
 
 
 
Kontaktiere uns