22/09/2022

Register der wirtschaftlichen Eigentümer: digitale Unterschrift notwendig

Zur Bekämpfung der Geldwäsche ist es für folgende Einrichtungen notwendig, in einem bestimmten Abschnitt des Handelsregisters, Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens einzutragen:
  • Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (SRL, SPA, SAPA und Genossenschaften);
  • juristische Personen des Privatrechts, die in das Register DPR 361/2000 eingetragen sind (Stiftungen, Vereine und andere private Einrichtungen) sowie Trusts.

Da die Durchführungsbestimmungen fehlen, wurde die Frist für die Übermittlung der betreffenden Erklärung noch nicht festgelegt. Der konkrete Beginn des Versands der Meldungen wird zwischen Ende September und Anfang Oktober erwartet. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, die Erklärung von einem Intermediär/Steuerberater unterzeichnen zu lassen. Daher müssen die Verpflichteten (der Verwalter, im Falle eines Unternehmens) über eine digitale Unterschrift verfügen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig um eine digitale Unterschrift zu bemühen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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