13/11/2023

Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Mitteilung im Dezember

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ist für die Versendung der Mitteilungen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG, KGaA und Genossenschaften), von juristischen Personen des Privatrechts, die in das spezielle Register gemäß dem DPR 361/2000 eingetragen werden müssen (Stiftungen, Vereine usw.), und von Trusts, zur Bekämpfung der Geldwäsche, operativ. Die Versendung der Mitteilung der Daten und Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer muss innerhalb Montag, den 11. Dezember 2023, erfolgen. Der Antrag muss von jener Person, die zur Mitteilung des wirtschaftlichen Eigentümers verpflichtet ist, digital unterzeichnet werden und kann den Antrag selbst oder durch eine befugte Person (z.B. Steuerberater) übermittelt werden.

Es ist nicht vorgesehen, die Unterzeichnung des Antrages an eine befugte Person (z.B. Steuerberater) zu delegieren (welcher jedoch beim Ausfüllen und Versenden des Antrages seine Hilfestellung leisten kann). Daher muss der Verwalter der Gesellschaft im Besitz einer digitalen Unterschrift sein. Jede Änderung von Daten und Informationen muss ebenfalls, in der oben genannten Weise, innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt werden. Die mitgeteilten Daten und Informationen müssen jährlich bestätigt werden: Innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Mitteilung oder der letzten Mitteilungen von Änderungen. Die Bestätigung kann bei Kapitalgesellschaften gleichzeitig mit der Hinterlegung der Bilanz vorgelegt und an den entsprechenden Akt beigelegt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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