28/06/2023
Register der wirtschaftlichen Eigentümer: Regeln für die Mitteilung
- Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften);
- juristische Personen des Privatrechts, welche in einem spezifischen Register, wie laut DPR 361/2000 vorgesehen, eingetragen sind (Stiftungen, Vereine und andere private Einrichtungen) sowie Trusts.
Damit das System zur Übermittlung von Daten und Informationen voll funktionsfähig ist, warten wir noch auf die spezifischen Bestimmungen von Seiten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und des Made in Italy ab.
Die Übermittlung der Daten und Informationen der meldepflichtigen Rechtssubjekte muss innerhalb von 60 Tagen, nach Veröffentlichung des Beschlusses, erfolgen.