Sachleistungen "Fringe Benefits": 600 Euro für 2022
Mit dem Gesetzesdekret "aiuti-bis" wird der Schwellenwert für das Jahr 2022 für die Steuerbefreiung von Sachleistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer von 258,23 Euro auf 600,00 Euro angehoben. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Sachleistungen erweitert und betrifft nun auch Rechnungen für den Haushalt wie für die Wasserversorgung, Strom und Erdgas. Der neue Schwellenwert gilt zusätzlich zum Tankgutschein in Höhe von 200 Euro, der vom Gesetzesdekret "Ukraine" vorgesehen wurde.
Bezüglich der möglichen Sachleistungen für die Mitarbeiter, sowie Tankgutscheine verweisen wir auch auf die Monni Card und die Monni Fuel.
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