30/05/2022

Schon mal an eine Geheimhaltungsvereinbarung gedacht?

Wenn eine Zusammenarbeit geregelt werden sollte

Meist beginnt es mit einem Ideenaustausch und entwickelt sich dann zu einem vollwertigen Projekt: Wenn eine Zusammenarbeit unter Unternehmer oder Unternehmen entsteht, kann bereits in der Anfangsphase eine Geheimhaltungsvereinbarung (auch non-disclosure agreement/NDA genannt) nützlich sein. Mit einer derartigen Vereinbarung verpflichtet sich eine Partei gegenüber der anderen vertrauliche Informationen, von denen sie während der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, nicht offenzulegen bzw. Dritten weiterzugeben. So kann jeder Unternehmer sein Know-how, Geschäftsunterlagen, Zeichnungen, Pläne usw., die er der anderen Partei zur Verfügung stellt, schützen. Die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft bietet individuelle Beratung zum Thema sowie die Prüfung und Ausarbeitung von Geheimhaltungsvereinbarungen.

Merkmale
Bei der Geheimhaltungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, mittels welchem sich diese verpflichten, eine Reihe vorher festgelegter Informationen, von denen diese während der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln. In der Regel werden solche Vereinbarungen, da es sich hierbei um autonome Verträge handelt, vor dem Abschluss anderer Verträge zur Zusammenarbeit geschlossen.

Inhalt

Eine Geheimhaltungsvereinbarung muss den Gegenstand, d.h. die als schützenswert erachteten Informationen, klar benennen. Dabei kann es sich um Unternehmens-Know-how, Zeichnungen, wirtschaftliche, finanzielle oder kommerzielle Informationen handeln. Außerdem wird vorgesehen, für welchen Zeitraum genannte Informationen als vertraulich zu erachten sind. Dies kann für einen begrenzten Zeitraum über das Ende des Vertrags hinaus oder auf unbestimmte Zeit geschehen. In der Regel wird auch der Zweck, zu dem die Parteien die vertraulichen Informationen austauschen, in der Vereinbarung angegeben.

Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen

Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann beidseitig oder einseitig sein. Im Falle einer bilateralen Vereinbarung tauschen sich beide Parteien vertrauliche Informationen aus und verpflichten sich gleichzeitig, diese geheim zu halten. Hierbei handelt es sich um einen gegenseitigen Informationsaustausch. Bei einer einseitigen Vereinbarung hingegen, gibt nur eine Partei der anderen Informationen weiter, wobei Letztgenannte sich zur Geheimhaltung verpflichten muss.

Verstoß gegen die Vertraulichkeit

Eine Nichteinhaltung der Vereinbarung stellt einen Vertragsbruch bzw. eine Nichterfüllung dar. Es könnte dafür eine Strafe in der Vereinbarung vorgesehen sein und die geschädigte Partei könnte zudem auch noch Schadensersatz verlangen.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lisa Baumgartner

Rechtsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

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