01/06/2022

Steuerfälligkeiten im Juni

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Art der Zahlung  MwSt. - Subjekte Privatpersonen ohne MwSt.- Nummer
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel/Fisconline,
Homebanking
Papierform, Entratel/Fisconline,
Homebanking
F24 mit Verrechnung von Guthaben oder
F24 mit Saldo Null
Entratel/Fisconline Entratel/Fisconline


16. Juni

Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6005

Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern
: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen:
Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

Andere Quellensteuereinbehalte:
Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte
: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

NISF-Sonderverwaltung
: Einzahlung der Beiträge in Höhe von 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

IMU/IMI: Zahlung Akkonto Jahr 2022


27. Juni
INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

30. Juni
UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

IMU/IMI Erklärung: Einreichung der IMU/IMI Erklärung für evtl. Änderungen im Laufe des Jahres 2021

Steuererklärung 2022: Einzahlung Saldo und 1. Akonto IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und NIFS, welche aus den Steuer-erklärungen der “Physische Personen” und “Personengesellschaften” resultieren

Modell 730/2022: Einzahlung der Steuern, die aus dem Modell 730 resultieren im Falle von Subjekten ohne Steu-ersubstitut oder bei bis zum 28.02.2021 verstorbenen Personen.

Rückkehrer: Zahlung der 5%/10% der Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit/Angestelltentätigkeit, die in Italien Einkommen produziert haben und die Verlängerung des Regimes in Anspruch nehmen

Aufwertung Unternehmensgüter: Zahlung der II Rate der Ersatzsteuer ohne Zinsen betreffend die Aufwertung von Anlagegütern und Beteiligungen des Jahres 2020
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

12/02/2025

Werbebonus 2024, Erklärung der getätigten Investitionen

Jene Antragsteller, welche die "Reservierung" für den sogenannten "Werbebonus" 2024 vorgenommen hatten, müssen nun die Dokumentation, der in diesem Jahr getätigten Investitionen, bis zum 9. Februar 2025 einreichen. Es wird daran erinnert, dass das ...
 
 

11/02/2025

Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung

Zu den verschiedenen Maßnahmen über die Revision der so genannten „IRPEF/IRES-Reform“ weisen wir auf die Möglichkeit einer außerordentlichen Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung hin. Diese Sonderbestimmung betrifft Rücklagen unter ...
 
 

07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.
 
 

05/02/2025

Steuerfälligkeiten im Februar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 
 
Kontaktiere uns