05/09/2022

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position
Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel/Fisconline,
Homebanking
in Papierform, home banking oder
Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung von Guthaben oder
F24 mit Saldo Null
Entratel/Fisconline Entratel/Fisconline


16. September
Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6008

Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern:
Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen:
Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

Andere Quellensteuereinbehalte:
Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte:
Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

NISF-Sonderverwaltung:
Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)


26. September

INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht


​30. September

UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

Modell 730: Abgabefrist des Modells 730/2022

Stempelsteuer elektronische Rechnungen: Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 2. Trimester 2022, falls die zu zahlende Stempelsteuer zusammen mit der Stempelsteuer der Rechnungen des 1. Trimesters insgesamt höher als € 250 ist;

Periodische MwSt.-Abrechnung: telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 2. Trimesters

Sistema Tessera Sanitaria (STS): Telematische Versendung der Daten der im 1. Halbjahr 2022 getätigten ärztlichen/sanitären Dienstleistungen (Apotheken, sanitäre Einrichtungen, Ärzte, Psychologen, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Zahnärzte, usw.)

Rückerstattung MwSt. Guthaben EU: telematische Versendung des Antrags auf Rückerstattung des MwSt. Guthabens das im Ausland generiert wurde

Ortstaxe: Versendungsfrist für die Einreichung der Ortstaxenerklärung der Jahre 2020 und 2021
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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