09/08/2022

Territoriales Rahmenabkommen zur Steuerbegünstigung bei Ergebnisprämien

hds und Fachgewerkschaften: „Kaufkraft stärken!“

Die derzeitige Inflation verbunden mit dem Kaufkraftverlust der Menschen und den entsprechenden Auswirkungen auf den Konsum sind ein ernstzunehmendes Problem, bei dem dringender Handlungsbedarf notwendig ist. Es gibt eine Reihe von steuer- und beitragsbefreiten Benefits und Belohnungsinstrumenten, die von Seiten der Betriebe angewandt werden können, um so auch die Kaufkraft zu stärken.

So hat der Wirtschaftsverband hds vor kurzem mit den vier Fachgewerkschaften ASGB Handel, Filcams Cgil/Agb, Fisascat Sgb/Cisl, Uiltucs Uil/Sgk ein neues territoriales Rahmenabkommen zur Steuerbegünstigung bei Auszahlung von Ergebnisprämien im Tertiärsektor, in der Verteilung und im Dienstleistungsgewerbe unterzeichnet. Dadurch können die Betriebe, die vom Stabilitätsgesetz 2016 vorgesehene Zehn-Prozent Pauschalbesteuerung auf sogenannte Ergebnisprämien in Anspruch nehmen.

Diese begünstigte Ersatzbesteuerung von zehn Prozent anstelle der Einkommensteuer und der regionalen und kommunalen Zuschläge kann auf Ergebnisprämien mit variabler Höhe angewandt werden, die im Zusammenhang mit einer Steigerung der Produktivität, Ertragsfähigkeit, Qualität, Effizienz und Innovation ausbezahlt werden.

In Anspruch nehmen können die Steuerbegünstigungen im Privatsektor beschäftigte Arbeitnehmer, die im Jahr vor dem Bezugsjahr ein Bruttoeinkommen aus abhängiger Arbeit von nicht mehr als 80.000 Euro hatten. Der Höchstbetrag, auf den die Steuerentlastung anwendbar ist, liegt laut Abkommen bei 3.000 Euro brutto pro Jahr.

Um die Ergebnisprämie mit Ersatzbesteuerung auszahlen zu können, können die Arbeitgeber der territorialen Rahmenvereinbarung beitreten, indem sie die der Rahmenvereinbarung beigefügte Beitrittserklärung ausfüllen und die dort beschriebene Prozedur einhalten.

Sofern vom Arbeitgeber vorgesehen, können die Arbeitnehmer die Leistungsprämie wahlweise auch in Form von betrieblichen Wohlfahrtsleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist die Prämie vollständig steuer- und beitragsfrei.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Sabine Mayr

Direktion
Direktorin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 559
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

23/03/2023

Neuigkeiten und Änderungen am Verbraucherkodex

Vor kurzem wurden einige Änderungen am Verbraucherkodex vorgenommen. Mit dem Gesetzesdekret vom 7. März 2023 wurde nämlich eine EU-Richtlinie, die so genannte "Omnibus"-Richtlinie, umgesetzt, welche zum Ziel hat, die Anwendung der ...
 
 

22/03/2023

Start-ups: Kapital für vielversprechende Projekte

Start-ups sowie Klein- und Mittelunternehmen können bis zur Ausschöpfung von 550 Millionen Euro um Gelder aus dem Wiederaufbaufonds (Pnrr) ansuchen und erhalten es als ...
 
 

17/03/2023

200-Euro-Benzinbonus 2023 nur steuerfrei

Der 200-Euro Benzingutschein, welcher auch für das Jahr 2023 verlängert wurde, ist für das Jahr 2023 nur mehr steuerfrei. Die Sozialabgaben (zu Lasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer) auf den Betrag des Benzingutscheines sind nun für das Jahr 2023 zu ...
 
 

09/03/2023

Neues Kompetenzzentrum für Orts- und Stadtentwicklung im NOI angesiedelt

Der Wirtschaftsverband hds hat in diesen Tagen ein neues Kompetenzzentrum im NOI Techpark in Bozen eröffnet und betreut von dort aus die drei Bereiche Orts- und Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung. Im NOI schafft ...
 
 
 
Kontaktiere uns