22/01/2024

Unbefristete Einstellungen und Abschaffung ACE

Im Gesetzesdekret zur Steuerreform ist die Einführung eines "Maxi-Abzugs" für neue unbefristete Einstellungen vorgesehen, die im Jahr 2024 von Unternehmen und Freiberuflern durchgeführt werden. Die Vergünstigung sieht vor, dass für die Ermittlung des besteuerbaren Einkommens die Personalkosten für neue unbefristete Einstellungen um einen Betrag von 20% erhöht werden (bereinigt um mögliche Abnahmen).

Die zusätzlich anerkannten Kosten im Zusammenhang mit der Beschäftigungszunahme entsprechen dem geringeren Betrag zwischen den tatsächlichen Kosten für die neu Eingestellten und der gesamten Zunahme der Personalkosten, wie sie aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2024 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 hervorgeht.

Der Abzug gilt für alle Unternehmen, die im Steuerzeitraum, der am 31.12.2023 endet, für mindestens 365 Tage tätig waren, während Gesellschaften und Körperschaften in Liquidation ausgeschlossen sind.

Abschaffung ACE
Ab 2024 wird die "ACE"-Vergünstigung abgeschafft: Es ist möglich, eventuelle ungenutzte vorherige Überschüsse in den folgenden Steuerperioden vom Einkommen abzuziehen.

 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

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