22/01/2024

Vergütung des Elternurlaubs wird erhöht

Bereits im Vorjahr wurde der Leistungsanspruch für den Elternurlaub für einen Monat von 30 Prozent der Entlohnung auf 80 Prozent derselben erhöht (für jene, die die Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2022 beenden)
Nun kommt mit dem aktuellen Haushaltsgesetz ein zusätzlicher Monat mit einer höheren Leistung durch das NISF/INPS hinzu. Für diesen zweiten Monat ist – beschränkt auf 2024 – eine Leistung in Höhe von 80 Prozent der Entlohnung vorgesehen (bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes). Da auch diesmal der Einheitstext für die Mutterschaft abgeändert wurde, ist die Gesetzesänderung stabil.

Für die Folgejahre (also ab 2025) ist die Leistung aber für diesen zweiten Monat dann auf 60 Prozent der Entlohnung reduziert (vorbehaltlich erneuter gesetzlicher Änderungen).

Die Erhöhung des weiteren Monat der erhöhten Leistung gilt nur für jene Elternteile, welche den Zeitraum der Mutterschaft – oder alternativ dazu der Vaterschaft – nach dem 31. Dezember 2023 beenden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

25/10/2024

Neuer 100-Euro-Bonus für Arbeitnehmer („Bonus Natale")

Durch das Gesetz Nr. 143/2024 wird das sogenannte “Decreto Omnibus” (Gesetzesdekret 113/2024) umgesetzt und für das Jahr 2024 eine einmalige Weihnachtszulage in Höhe von 100 Euro netto eingeführt. Diese Zulage, bekannt als “Bonus Natale”, wird ...
 
 

27/03/2024

Neue Lohntabellen für Handel & Dienstleister ab April

Im Anschluss an die kürzlich erfolgte Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags im Handel und in den Dienstleistungen, veröffentlichen wir die aktualisierten Lohntabellen. Die Neuerungen treten ab 1. April 2024 in Kraft. Sie spiegeln die aktuellen ...
 
 

19/01/2024

Änderungen IRPEF 2024

Das Gesetzesdekret Nr. 216/2023 setzt das "erste Modul" der Steuerreform um und überarbeitet die IRPEF-Steuersätze und die steuerlichen Absetzbeträge: Das Dekret sieht, für das Steuerjahr 2024. die Reduzierung der Einkommensstufen (von 4 auf 3) und ...
 
 

18/01/2024

Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für berufstätige Mütter

Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die Mütter von drei oder mehr Kindern sind, sind vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2026 zu 100 % von den Arbeitnehmeranteilen der ...
 
 
 
Kontaktiere uns