14/11/2024

Verlängerung des “CIN” bis 2025

Nach der Inbetriebnahme der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke (BDSR) müssen Interessenten einen „Nationalen Identifizierungscode“ (CIN) beantragen/erhalten, welcher für die Veröffentlichung von Anzeigen und für die Außenwerbung von Strukturen und Gebäuden verwendet wird.

Kürzlich hat das Ministerium für Tourismus, wie bereits Ende September angekündigt, eine Verlängerung der Frist für die Beantragung angeordnet. Die neue Frist für die Beantragung des sogenannten CIN ist der 1. Januar 2025.

Darüber hinaus gibt es neue, aktualisierte FAQ zu diesem Thema unter der Webseite des Tourismusministeriums
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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